
Vorbemerkung: Die Vorlage mit der Suchmaske des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein für Standorte zur Ansiedlung von Windindustrieanlagen auf Breisacher Gemarkung erging für die Gemeinderatssitzung von Breisach vom 25. Juni 2024 den Gemeinderäten eine Woche vor Sitzungsbeginn. Das ist für eine komplexe Thematik wenig. Argumente des Ortschaftsrates Gündlingen konnten mit Verkürzungen wie „u.a.“ nicht hinreichend in die Vorberatung einbezogen werden. (Auch eine Online-Infoveranstaltung des Regionalverbandes über die Zusammenhänge des Verfahrens einen Tag nach der Gemeinderatssitzung wurde nicht abgewartet). Es bestand keine Eile, Breisach kann bis 30. August eine Stellungnahme einreichen. Der Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes wurde vom Gemeinderat in noch alter Zusammensetzung mehrheitlich abgelehnt. – Der Antrag auf Ablehnung aller Standorte wurde bei 4 Ja-Stimmen (2 AfD-Stimmen, zwei aus den Reihen der CDU) mehrheitlich abgelehnt.
Weiterlesen: Standortsuche für die Windindustrie inakzeptabelStellungnahme zur Begründung einer Ablehnung aller Standorte
In der Sache selbst stellt die Vorlage für die potenzielle Ansiedlung von Windkraftanlagen auf das Anliegen Klimaschutz und Ressourcenschonung ab. Andere Schutzanliegen werden nicht problematisiert, weder Landschaftsschutz noch Artenschutz. Dabei sollte bekannt sein, dass Klimakrise und Artenschwund in der Fachwelt als gleichrangig und nicht isoliert zu betrachten sind.
Zum Artenschutz
Die Auswirkungen von Windanlagen für den Artenschutz sind negativ. Dies gilt besonders aufgrund der EU-Notfallverordnung, die für Genehmigungsverfahren Artenschutzbelange untergräbt. Entstanden ist diese Notfallverordnung durch einen Mangel an Gaslieferungen bedingt durch die Sprengung von Nordstream 2 und Boykottmassnahmen gegen Russland. Das trifft die deutsche Wirtschaft, die ärmer werdenden Verbraucher in Deutschland und zugunsten alternativer Energieerzeugungen den Artenschutz hierzulande, der rückabgewickelt wird, von Deutschland sogar noch mehr als die EU verlangt. Die Fachzeitschrift „Nyctalus“ (Ausg. 20/2024), auf die ich mich hier stütze, ist da eindeutig mit ihrer jüngsten Literaturstudie „Zeitenwende im Artenschutz“. Hiernach sind die Folgen für „schlaggefährdete Vogel- und Fledermausarten“, so wörtlich, „wahrscheinlich desaströs“, den „Anforderungen des europäischen Artenschutzes“ werde das „nicht mehr gerecht“. Das, dem europäischen Artenschutz nicht mehr gerecht zu werden, wäre von der Europastadt Breisach das falsche Signal, das von hier ausgesendet werden sollte.
Aspekte des Artenschutzes sind für Windkraftanlagen (WKA) nahe an Waldgebieten gelegen besonders ungünstig. Dies gilt auch für erwogene Standorte in Breisach. An solchen Standorten müssten WKA bei Aktivität der Fledermäuse abgeschaltet werden. Das ist gem. genannter Fachzeitschrift eine anerkannte Maßnahme, die zu wenig kontrolliert wird und deren Kontrolle sichergestellt werden müsste, bevor zugestimmt werden könnte. Fledermäuse pflanzen sich langsam fort, daher wirkt sich Fledermausschlag besonders negativ auf deren Bestände aus. Es bräuchte sogar mehr Schutzgebiete in Deutschland, nicht weniger!
Zu gesundheitlichen Aspekte
Hinzuzufügen ist, dass die gesenkten Abstandsregeln von WKA zu Wohngebieten von 1.000 auf 700 Meter – das müsste um 2020 erfolgt sein – nicht erkennbar in der Sache selbst begründet liegen, sondern der forcierten Ansiedlung von WKA dienen soll. Es ist paradox, dass die Anlagen größer, aber die Abstände zu Siedlungsgebieten kleiner werden. Das ist gerade angesichts der ungeklärten Langzeitfolgen von Infraschall auf die Gesundheit bemerkenswert, für die es zumindest Indizien gibt. Sorgen sind hier ernst zu nehmen. Vor diesem Hintergrund kann dem Votum des Ortschaftsrates von Oberrimsingen, die geplante Nähe zu Wohngebieten abzulehnen, nur unterstrichen werden. Entsprechendes muss für Gündlingen gelten, das Infraschall ausgesetzt würde. Hochstetten ebenso.
Landschaftsschutz und Windhöffigkeit stehen in schlechtem Verhältnis
Verschandelt wird mit 250 Meter hohen Anlagen die Sicht vom Münster- und Eckartsberg in Richtung Kaiserstuhl-Tuniberg und Schwarzwald, die für Tourismus und Naherholung wichtig ist. Wie massiv die Bestückung mit riesigen WKA sein wird, macht auch die Zahl von 2,6 Prozent der Fläche (140 ha) deutlich, die hier auf der Gemarkung eingeräumt werden soll und über dem Landesdurchschnitt liegen würde. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche liegt im Landesschnitt bei 14,5 Prozent, da würden also weitere Prozentpunkte hinzukommen. Wozu das alles? Die Windhöffigkeit ist gem. den Messungen auf Breisacher Gemarkung, die uns in dieser Legislatureriode schon beschäftigten, bescheiden. Bei Abschaltzeiten für Fledermäuse bei ihrer potentiellen Betroffenheit wird die Bilanz noch schlechter. Damit ist hier diese wetterabhängige Energieerzeugung in einem besonders ungünstigen Verhältnis zum Schaden für Landschaft und Artenvielfalt zu sehen.
Wir brauchen Alternativen zu dieser Art von Alternativenergie
Die Gründe zur Ablehnung von Pkt. 1 fallen vernichtend aus. Eine Ablehnung ist mit der Aussicht verbunden, dass das neu zusammengesetzte EU-Parlament sich neu orientiert, vorgezogene Neuwahlen im Bund erscheinen auch möglich und könnten zu einer Kursänderung führen, auch BaWü wird nicht mehr lange den überehrgeizigen Klimazielen folgen können. Wir brauchen einen Energiemix für bezahlbaren Strom, der nicht von Wind und Wetter abhängig ist, Landschaftsschutz und Artenschutz mehr berücksichtigt und der Landwirtschaft ihre Flächen läßt. Das wird sich aus Notwendigkeit durchsetzen, nun noch Tatsachen zu schaffen wäre fatal für Breisach.
(Vorgetragen von Volker Kempf für die AfD-Gemeinderatsgruppe Breisach)