Standortsuche für die Windindustrie inakzeptabel

Vorbemerkung: Die Vorlage mit der Suchmaske des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein für Standorte zur Ansiedlung von Windindustrieanlagen auf Breisacher Gemarkung erging für die Gemeinderatssitzung von Breisach vom 25. Juni 2024 den Gemeinderäten eine Woche vor Sitzungsbeginn. Das ist für eine komplexe Thematik wenig. Argumente des Ortschaftsrates Gündlingen konnten mit Verkürzungen wie „u.a.“ nicht hinreichend in die Vorberatung einbezogen werden. (Auch eine Online-Infoveranstaltung des Regionalverbandes über die Zusammenhänge des Verfahrens einen Tag nach der Gemeinderatssitzung wurde nicht abgewartet). Es bestand keine Eile, Breisach kann bis 30. August eine Stellungnahme einreichen. Der Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes wurde vom Gemeinderat in noch alter Zusammensetzung mehrheitlich abgelehnt. – Der Antrag auf Ablehnung aller Standorte wurde bei 4 Ja-Stimmen (2 AfD-Stimmen, zwei aus den Reihen der CDU) mehrheitlich abgelehnt.

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Stellungnahme zur Begründung einer Ablehnung aller Standorte

In der Sache selbst stellt die Vorlage für die potenzielle Ansiedlung von Wind­kraftanlagen auf das Anliegen Klimaschutz und Ressourcenschonung ab. Andere Schutz­an­liegen werden nicht problematisiert, weder Land­schafts­schutz noch Arten­­­­­­schutz. Dabei sollte bekannt sein, dass Klimakrise und Ar­tenschwund in der Fachwelt als gleichrangig und nicht isoliert zu betrach­­ten sind.

Zum Artenschutz

Die Auswirkungen von Windanlagen für den Artenschutz sind negativ. Dies gilt besonders aufgrund der EU-Not­fall­ver­ordnung, die für Genehmi­gungs­verfahren Arten­schutz­belange untergräbt. Entstanden ist diese Not­fall­ver­ordnung durch einen Mangel an Gaslieferungen bedingt durch die Spren­gung von Nordstream 2 und Boykottmassnahmen gegen Russland. Das trifft die deutsche Wirtschaft, die ärmer werdenden Verbraucher in Deutsch­land und zugunsten alternativer Energieerzeugungen den Artenschutz hier­zulande, der rückabgewickelt wird, von Deutsch­land sogar noch mehr als die EU verlangt. Die Fachzeitschrift „Nyctalus“ (Ausg. 20/2024), auf die ich mich hier stütze, ist da eindeutig mit ihrer jüngsten Literaturstudie „Zei­ten­wende im Arten­schutz“. Hier­nach sind die Folgen für „schlag­ge­fähr­­dete Vogel- und Fle­der­mausarten“, so wörtlich, „wahrscheinlich desaströs“, den „Anforde­run­gen des europäi­schen Arten­schutzes“ werde das „nicht mehr gerecht“. Das, dem europäischen Artenschutz nicht mehr gerecht zu werden, wäre von der Europastadt Breisach das falsche Signal, das von hier ausge­sendet werden sollte.

Aspekte des Artenschutzes sind für Windkraftanlagen (WKA) nahe an Waldgebieten gelegen besonders ungünstig. Dies gilt auch für erwogene Standorte in Breisach. An solchen Standorten müssten WKA bei Aktivität der Fle­dermäuse abgeschaltet werden. Das ist gem. genannter Fachzeitschrift eine anerkannte Maßnahme, die zu wenig kontrolliert wird und deren Kontrolle sichergestellt werden müsste, bevor zugestimmt werden könnte. Fledermäuse pflanzen sich langsam fort, daher wirkt sich Fledermaus­schlag besonders negativ auf deren Bestände aus. Es bräuchte sogar mehr Schutzgebiete in Deutschland, nicht weniger!

Zu gesundheitlichen Aspekte

Hinzuzufügen ist, dass die gesenkten Abstandsregeln von WKA zu Wohn­ge­bieten von 1.000 auf 700 Meter – das müsste um 2020 erfolgt sein – nicht erkennbar in der Sache selbst begründet liegen, sondern der for­cierten Ansiedlung von WKA dienen soll. Es ist paradox, dass die Anlagen größer, aber die Abstände zu Siedlungs­gebieten kleiner werden. Das ist gerade angesichts der unge­klärten Lang­zeitfolgen von Infraschall auf die Gesundheit bemer­kenswert, für die es zumindest Indizien gibt. Sorgen sind hier ernst zu nehmen. Vor diesem Hintergrund kann dem Votum des Ort­schafts­rates von Ober­rim­sin­gen, die geplante Nähe zu Wohngebieten abzulehnen, nur unterstrichen werden. Entsprechendes muss für Gündlingen gelten, das Infra­schall aus­ge­setzt würde. Hochstetten ebenso.

Landschaftsschutz und Windhöffigkeit stehen in schlechtem Verhältnis

Verschandelt wird mit 250 Meter hohen Anlagen die Sicht vom Münster- und Eckartsberg in Richtung Kaiserstuhl-Tuniberg und Schwarzwald, die für Tourismus und Naherholung wichtig ist. Wie massiv die Bestückung mit riesigen WKA sein wird, macht auch die Zahl von 2,6 Prozent der Fläche (140 ha) deutlich, die hier auf der Gemarkung eingeräumt werden soll und über dem Lan­des­durchschnitt liegen würde. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche liegt im Landesschnitt bei 14,5 Prozent, da würden also weitere Prozentpunkte hinzukommen. Wozu das alles? Die Wind­höffigkeit ist gem. den Mes­sungen auf Brei­sacher Gemar­kung, die uns in dieser Legislatureriode schon beschäftigten, beschei­­­den. Bei Abschalt­zeiten für Fledermäuse bei ihrer potentiellen Be­trof­fenheit wird die Bilanz noch schlechter. Damit ist hier diese wetterabhängige Energieerzeugung in einem besonders ungünsti­gen Verhältnis zum Schaden für Landschaft und Artenvielfalt zu sehen.

Wir brauchen Alternativen zu dieser Art von Alternativenergie

Die Gründe zur Ablehnung von Pkt. 1 fallen vernichtend aus. Eine Ableh­nung ist mit der Aussicht verbunden, dass das neu zusammen­ge­setzte EU-Parlament sich neu orientiert, vorgezogene Neu­wahlen im Bund erschei­nen auch möglich und könnten zu einer Kursänderung führen, auch BaWü wird nicht mehr lange den überehrgeizigen Klimazielen folgen können. Wir brauchen einen Energiemix für bezahlbaren Strom, der nicht von Wind und Wetter abhän­gig ist, Landschaftsschutz und Artenschutz mehr berücksichtigt und der Landwirtschaft ihre Flächen läßt. Das wird sich aus Notwendigkeit durch­setzen, nun noch Tatsachen zu schaffen wäre fatal für Breisach.

(Vorgetragen von Volker Kempf für die AfD-Gemeinderatsgruppe Breisach)

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